Versteigerungsbedingungen

Mit der pers�nlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie des anschlie�enden Nach- und Freihandverkaufs werden folgende Bedingungen anerkannt:


1.
Das Auktionshaus (im folgenden Versteigerer genannt) handelt im Namen und f�r Rechnung seiner Auftraggeber (Einlieferer). Die Versteigerung ist �ffentlich im Sinne des �� 383 Abs. 3 und 474 Abs. 1 BGB.

2.
Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenst�nde k�nnen vor der Versteigerung eingehend besichtigt und gepr�ft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers f�r Sachm�ngel und unter Ausschluss jeglicher Gew�hrleistung zugeschlagen.

Die nach bestem Wissen und Gewissen erstellten Katalogangaben sind keine Garantien im Rechtssinne (�� 434 ff. BGB) und dienen ausschlie�lich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Das gilt auch f�r jegliche Art von Zustandsbeschreibungen (condition report), sei es m�ndlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand ist im Katalog nicht durchg�ngig erw�hnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begr�nden. Sie werden in dem ver�u�ert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.

Anspr�che auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Besch�digung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund oder wegen Abweichungen oder anderweitige erteilten Ausk�nften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer nicht vors�tzlich oder grob fahrl�ssig gehandelt hat.

3.
a) Der Versteigerer beh�lt sich das Recht vor, in Ausnahmef�llen Nummern au�erhalb der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen oder zur�ckzuziehen.

b) Der Versteigerer beh�lt sich weiterhin das Recht vor, Katalogangaben �ber die Gegenst�nde zu berichtigen. Diese Berichtigungen erfolgen durch einen Aushang in den Gesch�ftsr�umen des Versteigerers oder m�ndlich unmittelbar vor dem Aufruf des betreffenden Gegenstandes durch den Versteigerer. Eine Haftung f�r diese Berichtigung �bernimmt der Versteigerer nicht.

4.
a) Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelm��ig wird um 10 % gesteigert. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den H�chstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen; in letzterem Fall bleibt der Bieter 6 Wochen ab Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Wenn mehrere Bieter das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Ausruf kein h�heres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zur�cknehmen und den Gegenstand erneut ausbieten, wenn irrt�mlich ein rechtzeitig abgegebenes h�heres Gebot �bersehen worden ist oder wenn der H�chstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel �ber den Zuschlag bestehen.

b) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.

c) Will ein H�chstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen. Er kann aber auch den Zuschlag auf das n�chstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen.

5.
Der Versteigerer darf f�r den Einlieferer bis zum vereinbarten Mindestverkaufpreis (Limit) auf das Lot bieten, ohne dies anzuzeigen und unabh�ngig davon, ob andere Gebote abgegeben werden oder nicht. Zum Schutz des eingelieferten Objekts kann der Versteigerer den Zuschlag unterhalb des Limits an den Einlieferer erteilen; in diesem Falle handelt es sich um einen R�ckgang.
6.
a) Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Will der Bieter auf Namen und Rechnung Dritter bieten, so hat er das sp�testens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn schriftlich anzuzeigen unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. Liegen diese Angaben nicht vor, kommt der Kaufvertrag mit dem Bieter zustande. Neukunden/Bieter, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, sind gehalten, sich vor Abgabe eines Gebotes bei der Auktionsleitung zu legitimieren.

b) Gebote k�nnen vor der Auktion in schriftlicher Form oder per Email abgegeben werden und m�ssen 24 Std. vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingegangen sein. Ma�geblich ist die Katalog-Nr. des Katalogtextes, nicht die Bezeichnung des Gegenstandes bzw. die der Abbildung. Jedes Gebot wird nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um andere Gebote zu �berbieten. Der erteilte Bietauftrag ist unwiderruflich und verbindlich und hat G�ltigkeit f�r die Auktion und den anschlie�enden Nach- und Freihandverkauf. Er erlischt 8 Wochen nach der Auktion.
7.
a) Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr gem. �� 446, 447 BGB auf den K�ufer �ber. Der Ersteher ist sofort zur Abnahme beim Versteigerer verpflichtet. Das Eigentum an den erstandenen Gegenst�nden geht jedoch erst mit vollst�ndiger Bezahlung des Gesamtrechnungspreises auf den Ersteher �ber. Der Versteigerer macht zugunsten des Einlieferers bis zur vollst�ndigen Zahlung von seinem Zur�ckbehaltungsrecht an allen Gegenst�nden Gebrauch. Unbeschadet dieses Zur�ckbehaltungsrechtes gelten die Verzugsbedingungen.

b) Telefonische Gebote oder Gebote �ber das Internet w�hrend der Auktion bed�rfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Das Auktionshaus �bernimmt jedoch keine Gew�hr f�r die Verf�gbarkeit des Telefon- oder Online-Verkehrs und keine Haftung daf�r, dass aufgrund technischer oder sonstiger St�rungen keine oder nicht vollst�ndige Angebote abgegeben werden.

c) Telefonisches Mitsteigern setzt bei den einzelnen Positionen jeweils einen Mindest-Katalogpreis von � 1.000, - voraus. Telefonische Gebote m�ssen vor der Auktion durch den Bieter schriftlich best�tigt werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erkl�rt sich der Bieter mit der Aufzeichnung der Telefonate einverstanden, ohne dass der Versteigerer zu solcher Aufzeichnung verpflichtet ist. Sollte die telefonische Verbindung nicht zustande kommen oder die Verbindung w�hrend des Bietablaufs unterbrochen werden, so ist der Versteigerer bevollm�chtigt, bis zum im Katalog abgedruckten Sch�tzpreis f�r den Telefonbieter zu bieten. Der Versteigerer �bernimmt keine Gew�hr f�r die Bearbeitung der Gebote . Insbesondere haftet er nicht f�r das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonleitung oder �bermittlungsfehler.

Das Widerrufs- und R�ckgaberecht bei Fernabsatzvertr�gen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.

8.
Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 15 % (incl. der auf das Aufgeld entfallenden gesetzlichen MwSt. von z. Z. 19 %) erhoben. Ausfuhrlieferungen in Drittl�nder (au�erhalb der EU) sind von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die ersteigerten Gegenst�nde vom K�ufer innerhalb von 3 Monaten ausgef�hrt werden. Die Mehrwertsteuer wird erstattet, sobald der amtliche Ausfuhrnachweis vorliegt und �berpr�ft wurde.

Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag f�llig und zahlbar in bar in Euro (�) oder durch bankbest�tigten Scheck. Der K�ufer kommt in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht sp�testens am 8. Tag auf dem der Rechnung ausgewiesenen Konto des Versteigerers eingeht.

Das Auktionshaus ist erm�chtigt, die dem von ihm vertretenen Auftraggeber zustehenden Anspr�che im eigenen Namen - auch gerichtlich - geltend zu machen.

W�hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bed�rfen der Nachpr�fung und ggf . Berichtigung. Irrtum vorbehalten.

9.
Bei Zahlungsverzug des Ersteigerers k�nnen unbeschadet weitergehende Schadensersatzanspr�che - zu denen auch Rechtsverfolgungskosten geh�ren - Verzugszinsen in H�he des bank�blichen Zinssatzes, mindestens jedoch in H�he des gesetzlichen Verzugzinses nach �� 288, 247 BGB verlangt werden. Wird wegen der versp�teten Zahlung Schadensersatz statt der Leistung gefordert, kann dieser auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der s�umige K�ufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erl�schen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, f�r einen Mindererl�s und durch den zus�tzlichen Verkauf entstehende Kosten aufzukommen und auf einen eventuellen Mehrerl�s keinen Anspruch hat.

10.
Der K�ufer hat sein ersteigertes Gut unverz�glich, sp�testens jedoch nach dem Zuschlag beim Versteigerer abzuholen. Im Anschlu� daran ist der Versteigerer berechtigt, die Gegenst�nde im Namen sowie auf Rechnung des K�ufers bei einem Dritten einzulagern. Lagern die Gegenst�nde beim Versteigerer, so ist dieser berechtigt, Lagergeb�hren zu erheben. Eine Haftung f�r Besch�digung, Verlust oder Verwechslung wird abgelehnt. Eine Versendung erfolgt nur auf ausdr�cklichen Wunsch des Erwerbers ausnahmslos auf dessen Kosten und Gefahr.

11.
K�ufer und Verk�ufer k�nnen nach Abschlu� der Auktion und erfolgter Zahlung vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfragen. Die Anfrage bedarf der Schriftform.

12.
a) Vorstehende Bedingungen gelten sinngem�� auch f�r den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und R�ckgaberecht bei Fernabsatzvertr�gen findet darauf keine Anwendung.

b) Erf�llungsort und Gerichtsstand f�r den kaufm�nnischen Verkehr ist Walsrode. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen �ber Vertr�ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.

13.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die G�ltigkeit der �brigen davon unber�hrt.